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Finanzen und Haushaltswesen

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Informationen zum Steuer- und Gebührenbescheid 2012

Freitag, 03. Februar 2012 um 07:21 Uhr

besonders erfreulich in diesem Jahr ist, dass die Gemeinde Kalbach, trotz der angespannten finanziellen Situation aller Kommunen, keine Gebührenanpassung bei den Wasser- und Abwassergebühren vornehmen muss. Auch die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben, und das seit 1973, unverändert. Mit diesem Schreiben erhalten Sie den Steuer- und Gebührenbescheid für das Jahr 2012. Wir möchten Ihnen hierzu die folgenden Informationen und Hinweise geben:

1. Grundsteuer
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B betragen 220 %. Den in Ihrem Bescheid ausgewiesenen Steuerbeträgen liegen diese Hebesätze zugrunde.

2. Wasser- und Abwassergebühren
Die Abrechnung der Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren 2011 ist im Abgabenbescheid 2012 enthalten. Die Einzelheiten zur Berechnung sind aus dem Bescheid über die Wasser- und Abwassergebühren ersichtlich.

Gebühren für Trinkwasser
Die Gebühr für den Bezug von Frischwasser beträgt 1,60 EUR/cbm zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer.
Die Vorauszahlung für 2012 wird entsprechend des Verbrauches von 2011 festgesetzt. Die Grundgebühr beträgt, abhängig von der Größe des Wasserzählers, für QN 2,5 (3/4 Zoll) 2,50 EUR/Monat, QN 6,0 (1 Zoll) 2,85 EUR/Monat, QN 10,0 (1,5 Zoll) 3,30 EUR/Monat und QN 15,0 (DN 50) 10,70 EUR/Monat, zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer.

Abwassergebühr
Die Abwassergebühr beträgt 3,15 EUR pro cbm. Die Vorauszahlung für 2012 wird entsprechend dem Verbrauch 2011 festgelegt. Die Abwassergebühr beinhaltet die Abwasserabgabe von 0,21 EUR pro cbm, welche die Gemeinde an das Land Hessen abzuführen hat. Die Grundgebühr für die Abwasserbeseitigung beträgt 5,00 EUR/Monat pro Messeinheit zur Feststellung des Frischwasserverbrauches.

Für Grundstücke, die nicht an öffentliche Entwässerungsleitungen angeschlossen sind, erfolgt die Berechnung der Gebühr für die Entleerung von Sammel- oder Hausklärgruben mit gesondertem Kostenbescheid.

Für Brauchwasseranlagen (Zisternen) besteht nach § 25 der Entwässerungsatzung Anzeigepflicht. Ansprechpartner ist Herr Matthias Goldbach, Tel.: 06655/9654-42, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. . Es sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Abwassergebühren zu zahlen. Die Abrechnungsmodalitäten werden im Einzelfall mit den Grundstückseigentümern vereinbart.

3. Abfallgebühren
Erfreulich ist, dass sich die Müllabfuhrgebühren in diesem Jahr zwischen 8 und 9 % reduzieren.
Für Fragen und Beratung bezüglich Restmüll-, Bio- und Altpapiertonnen, An-, Um- oder Abmeldung der Tonne steht Ihnen Frau Carolin Hohmann (Tel.: 06655/9654-44, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) oder vertretungsweise Frau Andrea Mack (Tel.: 06655/9654-11) zur Verfügung. Die Meldung muss bis zum 15. Des Vormonats erfolgt sein. Dafür ist eine Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR zu entrichten.
Die Abfallgebühren betragen im Einzelnen:

monatlich jährlich:

a) Grundgebühr pro Person 2,30 EUR 27,60 EUR

b) Gefäßgebühr für Restmülltonne

120 l 14tägig 6,60 EUR 79,20 EUR
120 l 4wöchentlich 3,55 EUR 42,60 EUR
120 l 14tägig gewerblich 15,70 EUR 188,40 EUR
240 l 14tägig 12,65 EUR 151,80 EUR
240 l 4wöchentlich 6,60 EUR 79,20 EUR
240 l 14tägig gewerblich 28,80 EUR 345,60 EUR
360 l 14tägig 18,80 EUR 225,60 EUR
360 l 4wöchentlich 9,60 EUR 115,20 EUR
360 l 14tägig gewerblich 43,90 EUR 526,80 EUR
660 l 14tägig 34,00 EUR 408,00 EUR
660 l 4wöchentlich 17,30 EUR 207,60 EUR
660 l 14tägig gewerblich 77,50 EUR 930,00 EUR
1100 l 14tägig 56,20 EUR 674,40 EUR
1100 l 4wöchentlich 27,90 EUR 334,80 EUR
1100 l 14tägig gewerblich 129,00 EUR 1.548,00 EUR

Zusätzlicher Restmüllsack, pro Stück 2,50 EUR

Die Bio-Tonne wird den Haushalten kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Sofern Sie weitere Informationen wünschen, empfehlen wir im Internet unter www.landkreis-fulda.de
Rubrik: Natur und Umwelt/Abfall nach zu lesen.

Die Abfallgebühren werden im Auftrag des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda erhoben. Widersprüche sind deshalb über die Gemeinde an den Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, zu richten.

4. Hundesteuer
Die Hundesteuersätze betragen jährlich:

für den 1. Hund 48,00 EUR für jeden weiteren Hund 84,00 EUR
für den 2. Hund 72,00 EUR für gefährliche Hunde 300,00 EUR

Die aktuellen Hundesteuermarken sind bis einschließlich 2012 gültig.

Es wird leider immer wieder festgestellt, dass Hunde ausgeführt werden, die am Halsband keine Hundemarke tragen. Die Halter sind verpflichtet, die Hunde außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes nur mit Hundemarke auszuführen. Hunde sind ab dem dritten Lebensmonat anzumelden. Für die An- und Abmeldung können Sie unter www.kalbach.de Rubrik Bürgerservice/Formulare den entsprechenden Vordruck verwenden.

5. Zahlungstermine und Abbuchungsermächtigungen
Die Zahlungstermine sind in den Bescheiden ausgedruckt. Wir bitten Sie, diese Termine einzuhalten, da wir sonst nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen. Auch für das Jahr 2012 möchten wir wieder auf das bewährte Abbuchungsverfahren hinweisen. Es erspart Ihnen die Überwachung der Fälligkeitstermine und spart uns unnötige Verwaltungskosten. Auch hier können Sie für die Erteilung einer Einzugsermächtigung unter www.kalbach.de Rubrik Bürgerservice/Formulare den entsprechenden Vordruck verwenden.

Die Finanzabteilung der Gemeindeverwaltung (Ansprechpartner: Günter Krack) steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

 

 
 

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Haushalt 2012

Mittwoch, 28. Dezember 2011 um 14:12 Uhr

Rede von Bürgermeister Dag Wehner zur Einbringung der Haushaltssatzung für das Jahr 2012
vor der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach
am 13. Dezember 2011
(Es gilt das gesprochene Wort.)


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

der Gemeindevorstand legt Ihnen heute die Haushaltssatzung 2012 für die Gemeinde Kalbach vor.

Wenige Wochen nach der Einbringung des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2011 unter der Überschrift „Stabile Finanzen - Gute Perspektiven" steht meine Rede zur Einbringung des Haushaltsplanes 2012 unter der Überschrift

„Aufwärtstrend der Kalbacher Finanzen setzt sich fort".

 

Weiterlesen: Haushalt 2012

 
 

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1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2011

Samstag, 19. November 2011 um 07:46 Uhr

Rede von Bürgermeister Dag Wehner

zur Einbringung der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2011
vor der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach
am 8. November 2011


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,

vor fast auf den Tag genau einem Jahr habe ich meine Rede zur Einbringung des 1. Nachtragshaushalts zum Haushalt 2010 unter der Überschrift „Kalbach auf gutem Weg zu alter Stärke“ gehalten.

Erfreulicherweise war bereits im Jahr 2010 für die Gemeinde Kalbach erkennbar, dass sich die Haushaltslage nach dem schwierigen Jahr 2009 verbessert und es gelingen kann, zumindest einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu erreichen. Gleichwohl haben wir auch im Rahmen der Beschlussfassung des Haushalts für das Jahr 2011 weitere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen aufgezeigt und zwischenzeitlich umgesetzt.

Als Ergebnis dieser Bemühungen, aber insbesondere auch wegen der deutlich verbesserten konjunkturellen Lage kann ich Ihnen heute einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2011 vorlegen, der mit einem guten Ergebnis endet und aus diesem Grund die Überschrift trägt:

„Stabile Finanzen – gute Perspektiven“.

Weiterlesen: 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2011

 
 

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Eröffnungsbilanz 2009

Montag, 31. Oktober 2011 um 08:54 Uhr

Mit Schreiben vom 19.05.2011 wurde dem Rechnungsprüfungsamt die zu prüfende vorläufige Eröffnungsbilanz unserer Gemeinde vorgelegt. Die vorbereiteten prüffähigen Unterlagen wurden den Prüfern anlässlich der Vorortprüfung vorgelegt und, wenn notwendig, auch erläutert. Es fanden auch Belegprüfungen insbesondere für die gemeindlichen Gebäude, anlässlich der Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten statt. Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Sachverhalte wurden prüfungsbegleitend von einem zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde Kalbach, wenn notwendig, sofort berichtigt und in den Entwurf eingearbeitet. Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz hat uns die Schüllermann-Wirtschafts- und Steuerberatung-GmbH unterstützt.
Der Prüfungsbericht mit dem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 10. Oktober 2011 liegt nun vor und kann hier als PDF eingesehen werden.

Die geprüfte Bilanzsumme wurde mit 49.504.618,03 € festgestellt.

 
 

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Gute Noten

Freitag, 27. Februar 2009 um 21:44 Uhr

Gute Noten vom Rechnungshof: Kalbach ist finanziell gesund und erbringt überdurchschnittliche Leistungen für die Bürger.

Nach einer umfassenden Überprüfung, von der alle wichtigen Bereiche einer Gemeinde betroffen waren, hat die vom Landesrechnungshof beauftragte Unternehmensberatung in dem zusammengefassten Prüfungsergebnis Folgendes festgestellt:

"Die Gemeinde Kalbach leistet mit einer durchschnittlichen Einnahmekraft und einem stabilen Haushalt einen überdurchschnittlichen Leistungsumfang für ihre Bürger. Durch die überdurchschnittliche Wirtschaftlichkeit der Verwaltung und die überdurchschnittlichen Steuerungsqualitäten erbringt die Gemeinde ein sehr effizientes Angebot."

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