1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2011
Samstag, 19. November 2011 um 07:46 Uhr
Rede von Bürgermeister Dag Wehner
zur Einbringung der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2011
vor der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach
am 8. November 2011
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
vor fast auf den Tag genau einem Jahr habe ich meine Rede zur Einbringung des 1. Nachtragshaushalts zum Haushalt 2010 unter der Überschrift „Kalbach auf gutem Weg zu alter Stärke“ gehalten.
Erfreulicherweise war bereits im Jahr 2010 für die Gemeinde Kalbach erkennbar, dass sich die Haushaltslage nach dem schwierigen Jahr 2009 verbessert und es gelingen kann, zumindest einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu erreichen. Gleichwohl haben wir auch im Rahmen der Beschlussfassung des Haushalts für das Jahr 2011 weitere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen aufgezeigt und zwischenzeitlich umgesetzt.
Als Ergebnis dieser Bemühungen, aber insbesondere auch wegen der deutlich verbesserten konjunkturellen Lage kann ich Ihnen heute einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2011 vorlegen, der mit einem guten Ergebnis endet und aus diesem Grund die Überschrift trägt:
„Stabile Finanzen – gute Perspektiven“.
Die konjunkturelle Lage in Deutschland hat sich im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr weiter stabil verbessert. Nach den Berechnungen der Bundesregierung vom April 2011 wird mit einem Wachstum des Bruttosozialproduktes von 2,6 % gerechnet. Auf Grund des besseren Konjunkturverlaufs im ersten Halbjahr 2011 geht man mittlerweile sogar von einem noch höheren Wachstum aus. Es wird erwartet, dass bei einer Begrenzung des Preisanstiegs von 0,9 % ein nominales Wirtschaftswachstum von 3,5 % erreicht wird. Die Bundesrepublik Deutschland ist damit zu ihrer alten Stärke als Wachstumslokomotive für Europa und die Weltwirtschaft insgesamt zurückgekehrt. Ein weiterer wichtiger Aspekt in Zusammenhang mit der guten Wirtschaftslage ist sicherlich das deutliche Absinken der Arbeitslosenzahl und hier insbesondere im Landkreis Fulda die Tatsache, dass der Landkreis Fulda die niedrigste Arbeitslosenquote hessenweit im dauerhaften Vergleich aufweist. Auch von dieser Entwicklung profitieren wir in der Gemeinde Kalbach mittelbar, weil sich die Ausgaben des Landkreises Fulda im sozialen Bereich gegenüber den Prognosen aus dem Vorjahr deutlich verbessert haben.
Trotz dieser positiven Entwicklung herrscht derzeit eine große Sorge auch in der kommunalen Familie wegen der Schuldenkrisen in vielen europäischen Ländern und der daraus resultierenden Unsicherheit über die Zukunft des Euro und damit auch der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung in der Euro-Zone.
In der Vorbereitung auf die heutige Sitzung habe ich mir auch verschiedene Haushaltsreden aus den Vorjahren nochmals angeschaut und festgestellt, dass sich das Thema Abbau der Staatsverschuldung wie ein roter Faden durch alle meine Haushaltsreden nachverfolgen lässt. Auch im vergangenen Jahr habe ich bereits darauf hingewiesen, dass es zur Sicherung der Handlungsfähigkeit für zukünftige Generationen zwingend erforderlich ist, dass die öffentliche Hand auf allen staatlichen Ebenen beginnen muss, bestehende Defizite und Schulden abzubauen. Allerdings hätte auch ich mir vor einem Jahr nicht träumen lassen, dass heute die ersten Staatsbankrotte von Griechenland und in der Folge vielleicht weiteren europäischen Staaten, wie Portugal, Spanien, Italien oder vielleicht sogar Frankreich als reale Bedrohung uns tagtäglich beschäftigen.
Der Normalbürger stellt heute sehr häufig die Frage: „Wie konnte es dazu kommen?“. Eine sicherlich berechtigte Frage, die letztendlich für alle von einer Überschuldung betroffenen Staaten aber auch Privatpersonen mit der gleichen Antwort zu beantworten ist:
„Wir haben deutlich über unsere Verhältnisse gelebt.“ Da die Gesetze der Mathematik, die im privaten Haushalt gelten, auch in einem noch so großen öffentlichen Haushalt nicht außer Kraft gesetzt sind, kann auch hier immer nur das Geld ausgegeben werden, was vorher von unseren Bürgerinnen und Bürgern oder den Wirtschaftsakteuren vereinnahmt wurde. Ausnahmen hiervon stellen lediglich Investitionsmaßnahmen dar, die aber dann ihrerseits wiederum aus einem Überschuss der laufenden Tätigkeit refinanziert werden müssen.
Diese so banale und einfache Regel können mittlerweile auch viele Kommunen nicht mehr einhalten. Dabei spielen sicherlich bundes- und landespolitische Entscheidungen und Aufgabenzuweisungen eine Rolle, aber in allen Fällen sind es auch kommunalpolitische Entscheidungen, die dazu führen, dass der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann und die Verschuldung von Gemeinden oder Kreisen stetig steigen.
Dass dies in Kalbach nicht so ist, ist auf verschiedene Faktoren wie eine strenge Haushaltsdisziplin, vernünftige Entscheidungen der gemeindlichen Gremien von Ortsbeirat über Gemeindevertretung bis zum Gemeindevorstand und ein sehr hohes bürgerschaftliches Engagement zurückzuführen.
Bei aller Freude darüber, dass die Haushaltslage in Kalbach gut ist, und dass es uns gelingt, einen Überschuss im ordentlichen Ergebnis zu erzielen, dürfen wir nicht in unseren Konsolidierungsbemühungen nachlassen, und es muss weiterhin unser aller Ziel sein, auch den Schuldenstand der Gemeinde Kalbach in den kommenden Jahren deutlich zu senken.
Eckpunkte des Haushalts
Der Ergebnishaushalt des 1. Nachtrages weist 7.980.365,00 EUR (Plan 7.562.300,00 EUR) an Erträgen und 7.771.365,00 EUR (Plan 7.546.000,00 EUR)
an Aufwendungen aus. Die Erträge steigen um 418.065,00 EUR und die Aufwendungen um 225.365,00 EUR. In der Summe führt dies zu einer Verbesserung des Ergebnisses gegenüber des Grundhaushaltes
(+ 16.300,00 EUR) um 192.700,00 EUR auf ein positives Ergebnis von 209.000,00 EUR (Position 1).
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt werden die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt. Hier wird ein positives Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit von 906.790,00 EUR (Plan 744.162,00 EUR) erreicht. Das Ergebnis hat sich um 162.628,00 EUR gegenüber dem ursprünglichen Planansatz verbessert (Position 9).
Investitionstätigkeit (früher Vermögenshaushalt)
Sie schlägt mit einem negativen Ergebnis von 706.840,00 EUR (Plan 664.200,00 EUR) zu Buche, gegenüber dem Grundhaushalt eine Steigerung von 42.640,00 EUR (Position 15).
Finanzierungstätigkeit
Die Finanzierungstätigkeit (Position 18) weist einen negativen Betrag von 32.327,00 EUR (Grundhaushalt – 31.627,00 EUR) aus. Im Haushaltsjahr wird ein Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds B in Höhe von 500.000,00 EUR aufgenommen. Getilgt werden Darlehen in Höhe von 532.327,00 EUR
(+ 700,00 EUR gegenüber dem Grundhaushalt).
Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Grundhaushalt 2011
Nachfolgend sollen die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Grundhaushalt für das Jahr 2011 genannt werden:
Erträge
Auf der Ertragsseite erhöhen sich die veranschlagten Steuern und steuerähnlichen Erträge um 203.500,00 EUR. Hierin enthalten sind insbesondere Mehreinnahmen in Höhe von 200.000,00 EUR bei der Gewerbesteuer, mit denen wir auf Grund der uns bis heute vorliegenden Steuerbescheiden rechnen, so dass der Planansatz bei der Gewerbesteuer auf jetzt 1,25 Mio. EUR angehoben werden konnte. Ferner ist eine geringe Steigerung um 3.000,00 EUR bei dem Ansatz für die Grundsteuer A mit berücksichtigt.
Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen erhöht sich der Planansatz gegenüber dem Grundhaushalt um 159.200,00 EUR. Verantwortlich hierfür ist im Wesentlichen das von der Hessischen Landesregierung zu Beginn des Jahres beschlossene Förderprogramm zur Sanierung von Winterschäden an den Gemeindestraßen. Aus diesem Programm fließen der Gemeinde Kalbach Zuwendungen in Höhe von 155.300,00 EUR zu, die unter dieser Haushaltsstelle veranschlagt werden. Ferner gibt es eine geringfügige Erhöhung der Schlüsselzuweisung des Landes um 2.700,00 EUR, die hier ebenfalls berücksichtigt wurde.
Aufwendungen
Auf der Aufwandsseite ergeben sich ebenfalls Erhöhungen um insgesamt 225.365,00 EUR, die im Haushaltsplan im Einzelnen beschrieben sind. Hierbei sind neben tatsächlichen Aufwandserhöhungen auch verschiedene Änderungen bei der Veranschlagung von Aufwendungen berücksichtigt, die sich im Zusammenhang mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz jetzt erst abschließend geklärt haben.
Die größte Veränderung ergibt sich bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, wo Mehrkosten gegenüber dem Grundhaushalt in Höhe von 243.190,00 EUR ausgewiesen werden, bei denen verschiedenste Sachverhalte berücksichtigt wurden:
| Ausgaben für die Beseitigung von Winterschäden |
+ 158.200,00 EUR |
| Bestellung Streusalz |
+ 10.000,00 EUR |
| Bestellung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderausweisen |
+ 9.700,00 EUR |
| Mittel für Klärschlammentsorgung |
+ 16.000,00 EUR |
| Unwetter- und Sturmschäden |
+ 12.600,00 EUR |
| Baggerreparatur sowie verschiedene Kosten in Zusammenhang mit der Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen, z. B. Dachabdichtung für die Feuerwehrgerätehäuser in Niederkalbach (+ 3.200,00 EUR) und Mittelkalbach (+ 1.300,00 EUR), Umbau Kindergarten Oberkalbach wegen U-3-Betreuung (+ 7.500,00 EUR), Reparaturarbeiten an den Spielplätzen (+ 4.500,00 EUR) usw. |
15.500,00 EUR |
Investitionen
Nachfolgend sollen die wesentlichsten Investitionsschwerpunkte nochmals kurz erläutert werden:
Das größte Projekt in diesem Jahr ist der Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Heubach. Nachdem bereits 2010 für Planungskosten 26.000,00 EUR bereitgestellt wurden, schlagen im Haushaltsjahr die Baukosten mit 366.000,00 EUR (enthalten ist die Eigenleistung von 60.000,00 EUR) zu Buche. An Zuwendungen erhalten wir eine Landeszuwendung in Höhe von 88.000,00 EUR, eine Kreisbeihilfe in Höhe von 10.800,00 EUR und die zu erbringenden Eigenleistungen der Feuerwehr, die mit 60.000,00 EUR bewertet sind.
Für die Einrichtung einer Kindergrippen-Gruppe in der Kindertagesstätte Niederkalbach begann der notwendige Umbau in 2011 und soll 2012 abgeschlossen sein. Die Baukosten betragen 200.000,00 EUR. Es wurde eine Landeszuwendung in Höhe von 150.000,00 EUR gewährt. Für den Trainings- und Ausweichplatz in Uttrichshausen wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50.000,00 EUR gewährt.
Für die Dorferneuerung Uttrichshausen wurden Mittel im 1. Nachtrag in Höhe von 115.000,00 EUR (erwartete Zuwendung von 69.000,00 EUR) bereitgestellt. Für die Backhaussanierung konnte der Planansatz um 7.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR reduziert werden. Folglich verringerte sich auch die Zuwendung um 4.200,00 EUR auf 18.000,00 EUR.
Für die Sanierung des ehemaligen Hochbehälters im Mangweg werden die bereits veranschlagten Mittel um 7.500,00 EUR auf 39.000,00 EUR aufgestockt.
Folgerichtig wird auch auf der Einnahmeseite eine Erhöhung der Zuwendung um 3.900,00 EUR geplant. Für die Sanierung der Natursteinmauer zur katholischen Kirche wurden die Mittel bereits im Grundhaushalt zur Verfügung gestellt. Die Baukosten betragen 23.000,00 EUR. Eine Zuwendung in Höhe von 13.800,00 EUR wird erwartet.
Die im Grundhaushalt geplante Maßnahme „Platz unter der Talbrücke“ wurde nach 2012 vorgetragen. Für die Neugestaltung des evangelischen Friedhofs incl. der Sandsteinmauer wurden mit dem 1. Nachtrag Mittel in Höhe von 18.000,00 EUR für die Baumaßnahme veranschlagt. Eine Landeszuwendung beträgt 10.800,00 EUR. Für den neuen Beratervertrag wurden 5.000,00 EUR bereitgestellt. Es wird eine Landeszuwendung von 3.000,00 EUR gewährt. Für Maßnahmen der Einfachen Stadterneuerung wurde der Grunderwerb für den Parkplatz „Fläche bei Blum“ bereits 2010 durchgeführt. Die Baumaßnahme wurde im lfd. Haushaltsjahr durchgeführt. Die Baukosten reduzieren sich für v. g. Maßnahme um 15.000,00 EUR auf 45.000,00 EUR, die Landeszuwendung reduziert sich um 11.250,00 EUR auf 33.750,00 EUR. Für die Sanierung der Stützwand im Mühlenweg werden 20.000,00 EUR bereitgestellt. Die veranschlagte Zuwendung beträgt 12.000,00 EUR. Für private Maßnahmen stellt die Gemeinde insgesamt 7.500,00 EUR zur Verfügung. Das Land stellt für die privaten Maßnahmen 22.500,00 EUR zur Verfügung. Die Zuwendung beträgt ebenfalls 22.500,00 EUR. Für die Neugestaltung des Kreuzungsbereiches „Im Mittelfeld und Veitsteinbacher Straße“ wurden Planungskosten in Höhe von 10.000,00 EUR bei einer Landeszuwendung von 7.500,00 EUR bereitgestellt. Für die Herstellung der Verbindungsachse zwischen Kirche und Rathaus in Mittelkalbach werden Planungskosten von 10.000,00 EUR veranschlagt. Ein Zuwendung in Höhe von 7.500,00 EUR wird erwartet.
Für die Baumaßnahme „Erweiterung des Hochbehälters Eichenried zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung Eichenried, Oberkalbach und Veitsteinbach“ wurden 2010 bereits Planungskosten in Höhe von 40.000,00 EUR zur Verfügung gestellt. Weitere 200.000,00 EUR, die eigentlichen Baukosten, wurden im Grundhaushalt bereitgestellt. Mit dem 1. Nachtrag sollen weitere 40.000,00 EUR zur Verfügung gestellt werden, weil aufgrund der erst im Zuge der Bauarbeiten bekanntgewordenen Situation im Untergrund bzw. am alten Behälter ein Mehraufwand erforderlich wird.
Für eine neue Umzäunung der Wasserwerke werden 36.000,00 EUR bereit gestellt. Die Gemeindevertretung hat hierzu in der Sitzung am 30. August 2011 einen Beschluss gefasst.
Für die Kanalleitung im Stichweg der Oberzeller Straße in Heubach sind Mittel in Höhe von 70.000,00 EUR vorgesehen. Die Kosten werden in voller Höhe mit Mitteln der Abwasserabgabe verrechnet. Für die Maßnahme an der Kläranlage in Neuhof stehen Mittel in Höhe von 20.000,00 EUR bei Bedarf zur Verfügung.
Für die Kanalleitung zum Sportplatz Oberkalbach werden 8.000,00 EUR bereitgestellt. Nach den vorliegenden Schlussrechnungen gehen wird bei der Kanalbaumaßnahme „Siedlerweg“, Oberkalbach von Mehrkosten in Höhe von 6.000,00 EUR aus.
Für die Verbindungsstraße von Veitsteinbach zum Kiliansberg wurden im Grundhaushalt Mittel in Höhe von 340.000,00 EUR eingesetzt. Die Ausführung dieser Baumaßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass die Landeszuwendung von 238.000,00 EUR bewilligt wird. Da die Bewilligung noch nicht erfolgt ist, soll die Maßnahme im Haushaltsjahr 2012 erneut veranschlagt werden.
Weitere wesentliche Straßenbaumaßnahmen sind in Mittelkalbach der Endausbau des Neubaugebietes „Am Bildstock“. Die Baukosten betragen 65.000,00 EUR. Beitragseinnahmen von 52.000,00 EUR werden erwartet.
In Niederkalbach werden für den Fußweg zum Friedhof entlang der Hessenstraße Mittel in Höhe von 20.000,00 EUR bereitgestellt.
Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass nach der Fertigstellung des Bürgerhauses in Oberkalbach für die Eigenleistungen ein Betrag in Höhe von 230.220,00 EUR aktiviert werden konnte. Insgesamt wurden von den Oberkalbacher Bürgern und Vereinsmitgliedern 18.000 Stunden beim Bau des Bürgerhauses geleistet. Eine bemerkenswerte Zahl, die natürlich auch genannt werden soll.
Die Gesamtinvestitionssumme für die Maßnahmen 2011 beträgt 1.663.200,00 EUR. An Zuwendungen, Beiträgen und Erstattungen erwarten wir Einnahmen von 978.200,00 EUR.
Schuldenstand
Der Ist-Schuldenstand in Höhe von 5.471.449,47 EUR zum 31.12.2010 wird sich zum 31.12.2011 auf 5.381.730,84 EUR reduzieren. Damit gelingt es der Gemeinde Kalbach den nominalen Schuldenstand im Jahr 2011 um fast 90.000,00 EUR gegenüber dem Vorjahr zurück zu führen.
Wie in den Vorjahren möchte ich aber auch hier wieder darauf hinweisen, dass in diesem Gesamtbetrag erneut Verbindlichkeiten beinhaltet sind, die das Land oder der Bund in Höhe von insgesamt 1.256.402,28 EUR selbst zu tilgen haben. Der tatsächliche Gemeindeanteil an den Schulden per 31.12.2011 beläuft sich damit auf 4.125.328,56 EUR.
Verpflichtungsermächtigungen
Im Nachtragshaushalt 2011 werden bereits Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 731.500,00 EUR für das Haushaltsjahr 2012 gebildet, um den Gemeindevorstand in die Lage zu versetzen, bereits Ende diesen Jahres oder spätestens Anfang des Jahres 2012 die Ausschreibungen für wichtige gemeindliche Baumaßnahmen auf den Weg zu bringen. Im Einzelnen handelt es sich hier um die weitere Erschließung des Neubaugebietes in Mittelkalbach sowie die Gestaltung des Kreuzungsbereichs der Straßen „Im Mittelfeld“ und „Veitsteinbacher Straße“ in Mittelkalbach und den Straßenbau im Neubaugebiet Niederkalbach, in der Straße „Am Hardtberg“.
Im Einzelnen sind folgende Kostenansätze in der Planung berücksichtigt:
| Wasserleitung „Im Kleefeld“, Mittelkalbach |
35.000,00 EUR |
| Wasserhausanschlüsse „Im Kleefeld“, Mittekalbach |
13.000,00 EUR |
| Produkt Kanalisation 53810: | |
| Kanalleitung „Im Kleefeld“, Mittelkalbach |
97.000,00 EUR |
| Kanalhausanschlüsse „Im Kleefeld“, Mittelkalbach |
13.000,00 EUR |
| Produkt Gemeindestraßen, Wege und Plätze | |
| Straßenbau „Im Kleefeld“, Mittelkalbach |
112.000,00 EUR |
| Straßenbau „Grashofblick“, Mittelkalbach |
50.000,00 EUR |
| Kreuzungsbereich „Im Mittelfeld“ und Veitsteinbacher Straße, Mittelkalbach |
166.500,00 EUR |
| Herstellung der Verbindungsachse zwischen Kirche und Rathausvorplatz in Mittelkalbach |
200.000,00 EUR |
| Straßenbau „Am Harthberg“, Niederkalbach |
45.000,00 EUR |
Gesamturteil des Jahres 2011
Bedingt durch die gute konjunkturelle Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch in der Gemeinde Kalbach kann der Gemeindevorstand Ihnen heute einen Nachtragshaushalt zur Beratung und Beschlussfassung übergeben, um den uns viele Gemeinden beneiden.
Trotz einer massiven Kürzung der Mittel im kommunalen Finanzausgleich durch das Land Hessen in Höhe von 343,8 Mio. EUR und weiterer steuerliche Regelungen zu Lasten der kommunalen Haushalte gelingt es uns im Jahr 2011, ein positives Ergebnis des Gesamthaushaltes mit einem Überschuss von 209.000,00 EUR vorzulegen.
Gleichzeitig investiert die Gemeinde Kalbach auch im Jahr 2011 kräftig in die gemeindliche Infrastruktur und wendet im investiven Bereich die Gesamtsumme von 1.663.220,00 EUR auf. Damit konnten auch die wesentlichen Wünsche und Forderungen fast aller Ortsbeiräte umgesetzt werden. Ausnahmen hiervon bilden lediglich die Maßnahmen, bei denen die Gemeinde auf Landeszuwendungen angewiesen ist, wie z. B. der geplante Bau einer „Fahrradstraße“ zwischen Veitsteinbach und Kiliansberg. Aber auch hier werden wir am Ball bleiben und hoffen, im kommenden Jahr die erforderlichen Fördermittel durch das Land zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Ich hoffe, dass ich Sie durch meine Ausführungen davon überzeugen konnte, dass meine Haushaltsüberschrift
„Stabile Finanzen – gute Perspektiven“
gut und richtig gewählt ist, wobei die guten Perspektiven, soweit sie in unserer Einflusssphäre liegen, sicherlich gewährleistet werden, man allerdings kritisch und aufmerksam beobachten muss, wie die weitere konjunkturelle Entwicklung in den nächsten Monaten verläuft und ob es gelingt die Staatsverschuldung in unseren europäischen Nachbarstaaten und in der Bundesrepublik Deutschland in den kommenden Jahren spürbar zurückzuführen.
Dieser Nachtragshaushalt und das von uns geplante Jahresergebnis machen auch im Vergleich zu unseren Nachbarkommunen einmal mehr deutlich, dass wir auf einem guten Weg sind und bei einer Fortsetzung der soliden Haushaltspolitik hoffentlich auch in Zukunft nicht mit größeren Haushaltsproblemen zu rechnen haben.
Unabdingbare Voraussetzungen hierfür ist es jedoch, dass alle Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den Ortsbeiräten, der Gemeindevertretung und dem Gemeindevorstand weiterhin an einem Strang ziehen und an dem eingeschlagenen Konsolidierungskurs festhalten.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2011 den Entwurf des 1. Nachtrages zur Haushaltssatzung 2011 beschlossen und übergibt Ihnen diesen am heutigen Tage mit der Bitte, den Nachtragshaushalt in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 13. Dezember 2011 zu beschließen.
Mein besonderer Dank gilt in diesem Jahr erneut unserem Kämmerer, Herrn Krack, sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Hauses, die bei der Erstellung dieses Nachtragshaushaltsplanes mitgewirkt haben. Wir gehören auch in diesem Jahr zu den wenigen Gemeinden, die sich neben der Aufstellung der Eröffnungsbilanz auch noch die zusätzliche Aufgabe der Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes aufgebürdet haben. Bereits heute möchte ich Sie darüber informieren, dass wir in der Vorbereitung des Haushaltsplanes für das Jahr 2012 bereits jetzt überlegen, ob ein Nachtragshaushalt im kommenden Jahr noch erforderlich wird. Die Mehrzahl aller Gemeinden verzichtet mittlerweile auf einen Nachtragshaushaltsplan und bringt einen solchen nur noch dann ein, wenn es auf Grund ganz wesentlicher Veränderungen im Haushalt gesetzlich zwingend erforderlich ist.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche allen Fraktionen und den Ortsbeiräten in den kommenden Wochen eine gute und konstruktive Beratung über diesen Haushaltsplan.





