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Informationen zum Steuer- und Gebührenbescheid 2012

Freitag, 03. Februar 2012 um 07:21 Uhr

besonders erfreulich in diesem Jahr ist, dass die Gemeinde Kalbach, trotz der angespannten finanziellen Situation aller Kommunen, keine Gebührenanpassung bei den Wasser- und Abwassergebühren vornehmen muss. Auch die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben, und das seit 1973, unverändert. Mit diesem Schreiben erhalten Sie den Steuer- und Gebührenbescheid für das Jahr 2012. Wir möchten Ihnen hierzu die folgenden Informationen und Hinweise geben:

1. Grundsteuer
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B betragen 220 %. Den in Ihrem Bescheid ausgewiesenen Steuerbeträgen liegen diese Hebesätze zugrunde.

2. Wasser- und Abwassergebühren
Die Abrechnung der Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren 2011 ist im Abgabenbescheid 2012 enthalten. Die Einzelheiten zur Berechnung sind aus dem Bescheid über die Wasser- und Abwassergebühren ersichtlich.

Gebühren für Trinkwasser
Die Gebühr für den Bezug von Frischwasser beträgt 1,60 EUR/cbm zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer.
Die Vorauszahlung für 2012 wird entsprechend des Verbrauches von 2011 festgesetzt. Die Grundgebühr beträgt, abhängig von der Größe des Wasserzählers, für QN 2,5 (3/4 Zoll) 2,50 EUR/Monat, QN 6,0 (1 Zoll) 2,85 EUR/Monat, QN 10,0 (1,5 Zoll) 3,30 EUR/Monat und QN 15,0 (DN 50) 10,70 EUR/Monat, zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer.

Abwassergebühr
Die Abwassergebühr beträgt 3,15 EUR pro cbm. Die Vorauszahlung für 2012 wird entsprechend dem Verbrauch 2011 festgelegt. Die Abwassergebühr beinhaltet die Abwasserabgabe von 0,21 EUR pro cbm, welche die Gemeinde an das Land Hessen abzuführen hat. Die Grundgebühr für die Abwasserbeseitigung beträgt 5,00 EUR/Monat pro Messeinheit zur Feststellung des Frischwasserverbrauches.

Für Grundstücke, die nicht an öffentliche Entwässerungsleitungen angeschlossen sind, erfolgt die Berechnung der Gebühr für die Entleerung von Sammel- oder Hausklärgruben mit gesondertem Kostenbescheid.

Für Brauchwasseranlagen (Zisternen) besteht nach § 25 der Entwässerungsatzung Anzeigepflicht. Ansprechpartner ist Herr Matthias Goldbach, Tel.: 06655/9654-42, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. . Es sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Abwassergebühren zu zahlen. Die Abrechnungsmodalitäten werden im Einzelfall mit den Grundstückseigentümern vereinbart.

3. Abfallgebühren
Erfreulich ist, dass sich die Müllabfuhrgebühren in diesem Jahr zwischen 8 und 9 % reduzieren.
Für Fragen und Beratung bezüglich Restmüll-, Bio- und Altpapiertonnen, An-, Um- oder Abmeldung der Tonne steht Ihnen Frau Carolin Hohmann (Tel.: 06655/9654-44, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) oder vertretungsweise Frau Andrea Mack (Tel.: 06655/9654-11) zur Verfügung. Die Meldung muss bis zum 15. Des Vormonats erfolgt sein. Dafür ist eine Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR zu entrichten.
Die Abfallgebühren betragen im Einzelnen:

monatlich jährlich:

a) Grundgebühr pro Person 2,30 EUR 27,60 EUR

b) Gefäßgebühr für Restmülltonne

120 l 14tägig 6,60 EUR 79,20 EUR
120 l 4wöchentlich 3,55 EUR 42,60 EUR
120 l 14tägig gewerblich 15,70 EUR 188,40 EUR
240 l 14tägig 12,65 EUR 151,80 EUR
240 l 4wöchentlich 6,60 EUR 79,20 EUR
240 l 14tägig gewerblich 28,80 EUR 345,60 EUR
360 l 14tägig 18,80 EUR 225,60 EUR
360 l 4wöchentlich 9,60 EUR 115,20 EUR
360 l 14tägig gewerblich 43,90 EUR 526,80 EUR
660 l 14tägig 34,00 EUR 408,00 EUR
660 l 4wöchentlich 17,30 EUR 207,60 EUR
660 l 14tägig gewerblich 77,50 EUR 930,00 EUR
1100 l 14tägig 56,20 EUR 674,40 EUR
1100 l 4wöchentlich 27,90 EUR 334,80 EUR
1100 l 14tägig gewerblich 129,00 EUR 1.548,00 EUR

Zusätzlicher Restmüllsack, pro Stück 2,50 EUR

Die Bio-Tonne wird den Haushalten kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Sofern Sie weitere Informationen wünschen, empfehlen wir im Internet unter www.landkreis-fulda.de
Rubrik: Natur und Umwelt/Abfall nach zu lesen.

Die Abfallgebühren werden im Auftrag des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda erhoben. Widersprüche sind deshalb über die Gemeinde an den Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, zu richten.

4. Hundesteuer
Die Hundesteuersätze betragen jährlich:

für den 1. Hund 48,00 EUR für jeden weiteren Hund 84,00 EUR
für den 2. Hund 72,00 EUR für gefährliche Hunde 300,00 EUR

Die aktuellen Hundesteuermarken sind bis einschließlich 2012 gültig.

Es wird leider immer wieder festgestellt, dass Hunde ausgeführt werden, die am Halsband keine Hundemarke tragen. Die Halter sind verpflichtet, die Hunde außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes nur mit Hundemarke auszuführen. Hunde sind ab dem dritten Lebensmonat anzumelden. Für die An- und Abmeldung können Sie unter www.kalbach.de Rubrik Bürgerservice/Formulare den entsprechenden Vordruck verwenden.

5. Zahlungstermine und Abbuchungsermächtigungen
Die Zahlungstermine sind in den Bescheiden ausgedruckt. Wir bitten Sie, diese Termine einzuhalten, da wir sonst nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen. Auch für das Jahr 2012 möchten wir wieder auf das bewährte Abbuchungsverfahren hinweisen. Es erspart Ihnen die Überwachung der Fälligkeitstermine und spart uns unnötige Verwaltungskosten. Auch hier können Sie für die Erteilung einer Einzugsermächtigung unter www.kalbach.de Rubrik Bürgerservice/Formulare den entsprechenden Vordruck verwenden.

Die Finanzabteilung der Gemeindeverwaltung (Ansprechpartner: Günter Krack) steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.