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Der direkte Weg zur richtigen Information Was wird wo erledigt?

Stand 2/2022 Corona

Änderungen ab 7. Februar 2022 

Hessen hat die Verordnungen geändert. Weitere Informationen veröffentlicht die Hess. Landesregierung hier.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landkreises hier.

Die "Hotspot-Regeln" sind damit gegenstandslos.

Bleiben Sie weiterhin besonnen! Handeln Sie mit Augenmaß und Eigenverantwortung. Die Pandemie ist noch nicht überstanden.

Weitere Hinweise veröffentlicht das Land Hessen auf den Sonderseiten des Sozialministeriums. Diese Regelungen gelten hessenweit.

Die „AHA+L+A“ Regeln des Robert-Koch-Instituts bitten wir ebenfalls einzuhalten. Insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn eine "Gedrängesituation" es erfordert  und die regelmäßige Handdesinfektion bzw, ausgiebiges Händewaschen schützen vor Ansteckung. Zusätzlich bitte Räume regelmäßig lüften und die Corona-Warn-App aufs Handy laden. Speziell in Kalbach gelten folgende Regeln:

Rathaus:

Zum Schutz unserer Besucher und zum Schutz der Mitarbeiter/innen sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Gemeindeverwaltung bleiben die persönlichen Serviceleistungen eingeschränkt; bitte stets FFP2 oder medizinische Maske tragen und Abstand halten sowie Hände desinfizieren:

Die Mitarbeiter/innen stehen Ihnen zu den Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail zur Verfügung und sind entsprechend erreichbar.
Sie können Online Ihren Termin im Bürgerbüro vereinbaren.
Besuchstermine können auch telefonisch vereinbart werden.
Die Telefonzentrale ist unter der Rufnummer 06655-9654-0 zu erreichen.
Die Sachbearbeiter/innen versuchen, Ihre Anliegen soweit wie möglich telefonisch und/oder per Mail zu regeln. Wir bitten von verschiebbaren und vermeidbaren persönlichen Vorsprachen abzusehen. 
Eine hessenweite Hotline zu dem Thema ist unter der Nummer 0800-5554666 täglich von 9 bis 15 Uhr erreichbar.

Kindergärten:

Kinder werden unter Beachtung der Hygiene in ihrer Kita betreut. Weitere Infos erhalten sie von ihrer Kindergartenleitung.  Die Corona-Regeln für Kinder in Kurzform hier. 
Einen aktuellen Beitrag hat die Hessenschau am 21.01.2022 gebracht.

Öffentliche Einrichtungen:

Die Regelung für die Bürgerhausnutzung im Detail:  2G+-Regelung (Geimpft und Genesen zuzüglich aktueller negativem Antigen-Test). Die Regelung gilt sowie für öffentliche wie für private Veranstaltungen sowie für die Nutzung der Bürgerhäuser durch Vereine.

Grundsätzlich gilt, dass die Veranstalter auf die jeweils gültige Verordnung verwiesen werden und für deren Einhaltung verantwortlich sind. Die Veranstalter sind verpflichtet, die Zugangsregelung  bei Betreten des Bürgerhauses zu kontrollieren. Ab einer Personenzahl von 10 Teilnehmern ist ein Hygienekonzept vorzuhalten. Ausnahme sind berufliche Veranstaltungen und Gremiensitzungen: Hier ist grundsätzlich kein Hygienekonzept notwendig, jedoch das Tragen einer Maske. Desinfesktion am Eingang und Abstand (mind. 1,5 m) ist selbstverständlich.

Die Maske ist im Innenbereich stets zu tragen.

Für unsere gastronomischen Betriebe, die einen Abholservice oder Lieferservice haben, bieten wir eine kostenlose Verlinkung und Bewerbung auf der Internetseite von Kalbach. Einfach im Rathaus melden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Bleiben Sie geduldig!

Das Impfzentrum in Fulda in der Waideshalle des Hotels Esperanto ist seit 1.10.2021 außer Betrieb. Eine Impfung in Ihrer Hausarztpraxis nach Vereinbarung sollte möglich sein, dies gilt auch für die 3. Impfung (Booster-Impfung). Mobile Impfteams ergänzen die Möglichkeiten zur Schutzimpfung.

Die regionalen Testcenter, die insbesondere auch Schnelltests anbieten, finden Sie in der Übersicht des Landkreises. Anmeldungen über Liste des Landkreises "WO KANN ICH EINEN SCHNELLTEST MACHEN" Für den Südkreis befinden sich Testcenter in der St. Barbara Kirche in Neuhof und im Bürgertest-Zentrum Flieden Festplatz Am Weiher. Sie werden vom DRK betrieben.