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Wahlen Kalbachs Zukunft mitgestalten

Demokratie wird bei uns gelebt und gepflegt. Für ein intaktes Gemeindeleben, das die Interessen seiner Bürger behandelt, bilden Wahlen den entscheidenden Grundstein. Sie als Bürger bestimmen, wer und was unsere Gemeinde bewegt.

Durch Abstimmungen und Bürgerentscheide haben Sie zudem direktes Mitspracherecht und unterstützen Umwelt und Gemeinde.

Bürgermeisterwahl  |  Kommunalwahlen | Bundestagswahl 

Kommunalwahl 2026

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2026 über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeindewahl und die Ortsbeiratswahlen am 15. März 2026 entschieden. 

Alle Wahlvorschläge lagen fristgerecht vor und haben die wahlrechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Auflistung aller Kandidaten finden Sie in den 

Wahlbekanntmachung

Bekanntmachungen der Wahlvorschläge für die Gemeindevertretung und

Bekanntmachungen der Wahlvorschläge für die Ortsbeiräte.

Informationen zur Stimmenvergabe

Musterstimmzettel:

 

Kommunalwahlen 2026 - Infos in einfacher Sprache

Kommunalwahlen am 15. März 2026

Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen 2026 sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Wochen in Kalbach ihren Hauptwohnsitz haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen.

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Anfang Februar werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt und bis spätestens 22. Februar 2026 ausgeliefert. Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über die anstehende Kommunalwahl, in welchem Wahllokal Sie im Wählerverzeichnis stehen und daher am Wahlsonntag dort wählen können. Auf der Rückseite ist der Briefwahlantrag abgedruckt. Wenn Sie bis zum 22. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt zum Wahlamt auf. Wir prüfen dann, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.

Wer schon vor dem Wahltermin seine Stimme abgeben möchte, kann die Briefwahlunterlagen ab Montag, 02.Februar 2026 wie folgt beantragen:

  • Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Wahlamt übermitteln
  • Persönliche Vorsprache mit Bürgerbüro (Wahlamt) im Rahmen der Rathausöffnungszeiten
  • Online über die Homepage der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.de
  • Formlos per Email an buergerbuero(at)kalbach.de  unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum

Der späteste Termin zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der Freitag, 13. März 2026 bis 13:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.

Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Die Vollmacht muss auch bei Ehegatten/Lebenspartner vorgelegt werden. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf. 

Ihr Wahlbrief muss spätestens um 18 Uhr am Wahlsonntag dem Wahlamt der Gemeinde Kalbach vorliegen, da zu diesem Zeitpunkt die Wahlhandlung abgeschlossen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eintreffende Wahlbriefe können nicht mehr für die Ergebnisermittlung berücksichtigt werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Gemeinde Kalbach, Wahlamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach; Telefon: 06655-9654-0; E-Mail: buergerbuero@kalbach.de

 

Bevorstehende Wahlen:

WahlartWahltagWahlperiode
Kommunalwahlen15. März 20265 Jahre
Wahl des Bürgermeisters/der BürgermeisterinHerbst 20266 Jahre
Wahl zum Hessischen LandtagFrühjahr 20285 Jahre
Wahl zum Europäischen ParlamentSommer 2029 5 Jahre

 

 

 

Bundestagswahl 2025

Hier finden Sie die Wahlergebnisse.

 

 

 

Europawahl am 09. Juni 2024

Hier finden Sie die Wahlergebnisse.

 

 

 

Landtags- und Landratswahl am 08. Oktober 2023

Hier finden Sie die Wahlergebnisse. 

Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie hier.

 

... wir informieren - Ergebnisse der Bundestagswahl 2021

Wahlbezirke und der Briefwähler im Einzelnen

     Eichenried
     Heubach
     Mittelkalbach I
     Mittelkalbach II
     Niederkalbach
     Oberkalbach
     Uttrichshausen
     Veitsteiinbach 
     Briefwahl

 

Kommunalwahl 2021 Wahlergebnisse

Sehen Sie hier die amtlichen Ergebnisse der Kommunalwahl vom 14. März 2021 .

Aus dem Rathaus wird berichtet Ergebnis der Bürgermeisterwahl

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses vom 1. November 2020

Der Gemeindewahlausschuss für die Gemeinde Kalbach hat in öffentlicher Sitzung am 03.11.2020 das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten

  5.217

 

Zahl der Wähler/innen

  3.327

 63,77%

Zahl der ungültigen Stimmen

       25

 0,75%

Zahl der gültigen Stimmen

  3.302

 99,25%

 

Von den gültigen Stimmen entfallen auf

 

 

Bagus, Mark ( Einzelbewerber )

  2.222

 67,29%

Kraus, Florian ( Einzelbewerber )

  1.080

 32,71%

Nach § 39 der Hessischen Gemeindeordnung ist Herr Mark Bagus
zum Bürgermeister der Gemeinde Kalbach gewählt.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen;

nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, Einspruch erheben. Über Einsprüche beschließt die Vertretungskörperschaft (§ 25 i. V. m. § 49 KWG).

Kalbach, den 13. November 2020

Der Gemeindewahlleiter
(Markus Hackenberg) 

Erster Beigeordneter

Gemeinde Kalbach

Sandra Schleicher
Leitung Haupt- und Personalamt
Hauptstr. 12
36148 Kalbach