Am 15. März 2026 finden in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In Kalbach werden dabei die Gemeindevertretung, die sieben Ortsbeiräte und der Kreistag Fulda neu gewählt.
Parteien und Wählergruppen können ab sofort ihre Wahlvorschläge aufstellen und beim Wahlbüro einreichen.
Die entsprechenden Vordrucke finden Sie unter: https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/vordrucke-fuer-wahlvorschlagstraeger
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass die Vordrucke “Zustimmungserklärung” und “Bescheinigung der Wählbarkeit” auf der letzten Seite jeweils Informationen zum Datenschutz aufweisen und hier zwingend Angaben durch die Partei / Wählergruppe einzutragen sind.
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis Montag, 05.01.2026, 18:00 Uhr schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Kalbach einzureichen.
Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem genannten Termin einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Bevorstehende Wahlen:
Wahlart | Wahltag | Wahlperiode |
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Kommunalwahlen | 15. März 2026 | 5 Jahre |
Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin | Herbst 2026 | 6 Jahre |
Wahl zum Hessischen Landtag | Frühjahr 2028 | 5 Jahre |
Wahl zum Europäischen Parlament | Sommer 2029 | 5 Jahre |
Hier finden Sie die Wahlergebnisse.
Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie hier.
Wahlbezirke und der Briefwähler im Einzelnen
Eichenried
Heubach
Mittelkalbach I
Mittelkalbach II
Niederkalbach
Oberkalbach
Uttrichshausen
Veitsteiinbach
Briefwahl
Sehen Sie hier die amtlichen Ergebnisse der Kommunalwahl vom 14. März 2021 .
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses vom 1. November 2020
Der Gemeindewahlausschuss für die Gemeinde Kalbach hat in öffentlicher Sitzung am 03.11.2020 das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Zahl der Wahlberechtigten | 5.217 |
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Zahl der Wähler/innen | 3.327 | 63,77% |
Zahl der ungültigen Stimmen | 25 | 0,75% |
Zahl der gültigen Stimmen | 3.302 | 99,25% |
Von den gültigen Stimmen entfallen auf |
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Bagus, Mark ( Einzelbewerber ) | 2.222 | 67,29% |
Kraus, Florian ( Einzelbewerber ) | 1.080 | 32,71% |
Nach § 39 der Hessischen Gemeindeordnung ist Herr Mark Bagus
zum Bürgermeister der Gemeinde Kalbach gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen;
nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, Einspruch erheben. Über Einsprüche beschließt die Vertretungskörperschaft (§ 25 i. V. m. § 49 KWG).
Kalbach, den 13. November 2020
Der Gemeindewahlleiter
(Markus Hackenberg)
Erster Beigeordneter
Gemeinde Kalbach