Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2026 über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeindewahl und die Ortsbeiratswahlen am 15. März 2026 entschieden.
Alle Wahlvorschläge lagen fristgerecht vor und haben die wahlrechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Auflistung aller Kandidaten finden Sie in den
Bekanntmachungen der Wahlvorschläge für die Gemeindevertretung und
Bekanntmachungen der Wahlvorschläge für die Ortsbeiräte.
Informationen zur Stimmenvergabe
Musterstimmzettel:
Kommunalwahlen am 15. März 2026
Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen 2026 sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Wochen in Kalbach ihren Hauptwohnsitz haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen.
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.
Anfang Februar werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt und bis spätestens 22. Februar 2026 ausgeliefert. Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über die anstehende Kommunalwahl, in welchem Wahllokal Sie im Wählerverzeichnis stehen und daher am Wahlsonntag dort wählen können. Auf der Rückseite ist der Briefwahlantrag abgedruckt. Wenn Sie bis zum 22. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt zum Wahlamt auf. Wir prüfen dann, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.
Wer schon vor dem Wahltermin seine Stimme abgeben möchte, kann die Briefwahlunterlagen ab Montag, 02.Februar 2026 wie folgt beantragen:
Der späteste Termin zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der Freitag, 13. März 2026 bis 13:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) möglich.
Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Die Vollmacht muss auch bei Ehegatten/Lebenspartner vorgelegt werden. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.
Ihr Wahlbrief muss spätestens um 18 Uhr am Wahlsonntag dem Wahlamt der Gemeinde Kalbach vorliegen, da zu diesem Zeitpunkt die Wahlhandlung abgeschlossen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eintreffende Wahlbriefe können nicht mehr für die Ergebnisermittlung berücksichtigt werden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Gemeinde Kalbach, Wahlamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach; Telefon: 06655-9654-0; E-Mail: buergerbuero@kalbach.de
Bevorstehende Wahlen:
| Wahlart | Wahltag | Wahlperiode |
|---|---|---|
| Kommunalwahlen | 15. März 2026 | 5 Jahre |
| Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin | Herbst 2026 | 6 Jahre |
| Wahl zum Hessischen Landtag | Frühjahr 2028 | 5 Jahre |
| Wahl zum Europäischen Parlament | Sommer 2029 | 5 Jahre |
Hier finden Sie die Wahlergebnisse.
Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie hier.
Wahlbezirke und der Briefwähler im Einzelnen
Eichenried
Heubach
Mittelkalbach I
Mittelkalbach II
Niederkalbach
Oberkalbach
Uttrichshausen
Veitsteiinbach
Briefwahl
Sehen Sie hier die amtlichen Ergebnisse der Kommunalwahl vom 14. März 2021 .
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses vom 1. November 2020
Der Gemeindewahlausschuss für die Gemeinde Kalbach hat in öffentlicher Sitzung am 03.11.2020 das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Zahl der Wahlberechtigten | 5.217 |
|
Zahl der Wähler/innen | 3.327 | 63,77% |
Zahl der ungültigen Stimmen | 25 | 0,75% |
Zahl der gültigen Stimmen | 3.302 | 99,25% |
Von den gültigen Stimmen entfallen auf |
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Bagus, Mark ( Einzelbewerber ) | 2.222 | 67,29% |
Kraus, Florian ( Einzelbewerber ) | 1.080 | 32,71% |
Nach § 39 der Hessischen Gemeindeordnung ist Herr Mark Bagus
zum Bürgermeister der Gemeinde Kalbach gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen;
nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, Einspruch erheben. Über Einsprüche beschließt die Vertretungskörperschaft (§ 25 i. V. m. § 49 KWG).
Kalbach, den 13. November 2020
Der Gemeindewahlleiter
(Markus Hackenberg)
Erster Beigeordneter
Gemeinde Kalbach