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Stand 11/2021 Corona und Gastronomie

Gastronomie wird besonders gefördert

Das Infektionsgeschehen lässt den gastronomischen Bereich "abstürzen". Hilfe tut not.

Im November 2020 konnten hessische Gaststätten Zuschüsse zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern beantragen;  Die Abwicklung erfolgte komplett über die WIBank.

Neue Investitionen

"Nach den harten Monaten des Lockdowns wollen wir die Möglichkeit bieten, die Öffnung von Gaststätten in den ländlichen Räumen mit neuen Investitionen in den eigenen Betrieb zu gestalten. Vom frischen Anstrich der Außenfassade bis hin zur modernen Kücheneinrichtung oder dem neuen digitalen Kassensystem - wir fördern fast jede Investition ab 15.000 Euro, die zum Fortbestand oder zur Attraktivität einer Gaststätte beiträgt", erklärte Hinz.

Der aktuelle Förderaufruf beginnt am 20.09.2021 und endet am 17.10.2021; weitere Förderaufrufe folgen in 2022 und 2023. Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro. Die Anträge sind online bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Die Adresse im Internet: Weitere Informationen der WI Bank 

Für unsere gastronomischen Betriebe, die einen Abholservice oder Lieferservice haben, bieten wir eine kostenlose Verlinkung und Bewerbung auf der Internetseite von Kalbach. Einfach im Rathaus melden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Bleiben Sie geduldig!