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Der direkte Weg zur richtigen Information Was wird wo erledigt?

Stand 01/2023 Anmeldung Gastgewerbe (vorübergehend nach §6HGastG)

Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Die Anmeldung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes zeigen Sie bitte 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit diesem Formular beim Bürgerbüro der Gemeinde an.

Benutzen Sie bitte hierfür das beigefügte PDF-Formular.