Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, und das Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.