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Stand 09/2019 Messen/Märkte

Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Markt (Groß-, Wochen-, Jahr- oder Spezialmarkt) oder ein Volksfest veranstalten wollen, können Sie dafür die Veranstaltung durch die zuständige Behörde festsetzen lassen. Durch die Festsetzung kommen Sie für die Veranstaltung in den Genuss sogenannter Marktprivilegien, z. B. sind Sie von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes befreit.

Die Veranstaltung darf von der zuständigen Stelle jedoch nur festgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.
In der Regel reicht ein formloser Antrag mit folgenden Angaben:

  • Name des Veranstalters
  • Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung
  • kurze Beschreibung der Veranstaltung
  • Angaben zum Warensortiment und gegebenenfalls der unterhaltenden Tätigkeiten

Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch noch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden.

Achtung: Die Festsetzung als Wochen-, Spezial- und Jahrmarktes oder als Volksfest verpflichtet Sie als Veranstalter zur Durchführung. Von den Besuchern darf bei festgesetzten Wochenmärkten, Jahrmärkten oder Volksfesten kein Eintrittsgeld erhoben werden.