Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Auf öffentlichen Straßen ist der Träger der Straßenbaulast, also die Gemeinde oder Hessen-Mobil zuständig. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Befahrbarkeit sicherzustellen. Für die gemeindlichen Straßen und Bürgersteige gibt es eineWinterdienstregelung.
Für Bürgersteige sind die Anlieger zuständig. Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch diese Satzung die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.