Zur Hauptnavigation springenZum Inhalt springen

Der direkte Weg zur richtigen Information Was wird wo erledigt?

Stand 09/2019 Aufenthaltsbescheinigung

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Mitgliedstaaten) genießen innerhalb der Europäischen Union Freizügigkeit, die auch das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit umfasst. Sie benötigen für die Einreise in das Bundesgebiet kein Visum und unterliegen keinen Einschränkungen hinsichtlich der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Zuerst müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz anmelden. Danach können Sie die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht bei der Ausländerbehörde beantragen. Ausländerbehörde  für die Gemeinde Kalbach ist das Landratsamt Fulda.