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Stand 09/2019 Flüchtlingswesen

Ein Flüchtling ist eine Person, die ihre Heimat oder ihren vorherigen Aufenthaltsort wegen politischer Zwangsmaßnahmen, Kriegen oder lebensbedrohlicher Notlagen vorübergehend oder dauerhaft verlassen hat. Beim akuten Eintreten einer großen Flüchtlingsbewegung bzw. -krise werden Flüchtlingslager eingerichtet. Der Aufenthalt ist beschränkt. Die Ausländer- und Asylbehörden regeln den Aufenthalt. Kommunen organisieren Hilfe, meist durch Vermittlung zu Hilfsorgnisationen oder ehrenamtlichen Helfern.

Für die Aufenthaltsregelung ist das Landratsamt zuständig. Örtliche Hilfen können auch im Rathaus erfragt werden.