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Stand 10/2022 Baugenehmigung

Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei sind. Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie schriftlich.

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.

Folgende Formulare sind für Sie wichtig können von Ihnen zum Ausfüllen heruntergeladen werden:

Antrag auf Befreiungen oder Abweichungen
Bauantrag bzw. Bauvoranfrage
Baubeginnanzeige
Anzeige über die Rohbaufertigstellung
Anzeige der Nutzung vor Fertigstellung