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Stand 09/2019 Jagdscheine

Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:

  1. Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
  2. zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.

Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.

Um einen Jagdschein in Hessen zu bekommen, muss man die Ausstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde auf dem Landratsamt bzw. dem Magistrat bei kreisfreien Städten beantragen.

Weitere Auskunft erhalten Sie in dem Landratsamt.