Zur Hauptnavigation springenZum Inhalt springen

Der direkte Weg zur richtigen Information Was wird wo erledigt?

Stand 03/2020 Wildschaden

Die Anmeldung von Wildschäden erfolgt bei der Gemeinde. Das Nähere regelt das Landesjagdgesetz. Im Schadenfall wenden Sie sich bitte an unser Bürgebüro.

Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist von sieben Tagen, nach Kenntnis des Schadens.

Bei der Schadensermittlung helfen uns ehrenamtliche Schätzer: Wildschadenschätzer: Lothar Weber, Niederkalbach und stellvertretender Wildschadenschätzer Erich Peter, Sparhof.