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Stand 05/2023 Anliegerbeiträge

Für Fragen zu Anliegerbeiträgen kontaktieren Sie bitte das Bauamt und das Hauptamt. 

Unter Anliegerbeiträgen sind in erster Linie die erstmaligen Abgaben = Beiträge für die Erschließung eines Grundstückes zu verstehen; im Einzelnen:
Wasser(anschluss)beitrag, Entwässerungsbeitrag, Erschließungsbeitrag für die Herstellung der Straße, Hausanschlusskosten