Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass beantragt werden.
Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Er kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgen.
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.