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Der direkte Weg zur richtigen Information Was wird wo erledigt?

Stand 03/2020 Verlustanzeige Ausweis

Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber z.B. der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

Dies gilt für alle Ausweise, wie Personalausweis, Kinderpass und auch vorläufige Personalausweise und Reisepässe.

Unser Bürgerbüro hilft Ihnen weiter.