In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss die Person einen Reisepass beantragen, die als Sorgeberechtigte oder Betreuende den Aufenthalt des Kindes / der Betreuenden Person bestimmt. Sind beide Elternteile antragsberechtigt (gemeinsames Sorgerecht), reicht es aus, wenn ein Elternteil mit dem Kind/Jugendlichen kommt und diesen Antrag unterschrieben vom anderen Elternteil vorlegt.
Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie eine Passermächtigung bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragen und einen Zuschlag bezahlen.