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Stand 09/2021 Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden (Anmeldeformular) und Hundesteuer bezahlen. 

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden.

Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

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Die Hygiene in unserer Gemeinde nimmt einen großen Stellenwert ein.

Einen besonderen Aspekt stellt die Verunreinigung durch Tierkot dar.
Betroffen und sauber zu halten sind vor allem Straßen, Wege, öffentliche Einrichtungen wie Friedhöfe, Schulen oder Kinderspielplätze.

Hundekotbeutel zur Prävention stellt die Gemeinde kostenlos an verschiedenen Standorten in der Gemeinde zur Verfügung.

  • in der Gemeindeverwaltung
  • in allen Ortsvorsteherbüros
  • bei Edeka Wehner  in Mittelkalbach
  • bei Edeka in Uttrichshausen

Die Halter von Hunden sind verpflichtet, den Kot bzw. die Verunreinigung ihres Tieres zu entsorgen. Dies kann in allen Abfallbehältern welche an Geh- und Spazierwegen in der Gemeinde angebracht sind, erfolgen. 

Tragen Sie mit zur Reinhaltung unserer Gemeinde bei. Vielen Dank.